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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z8Beachte
Rechtssatz
Dafür, dass Bezüge "nach" § 67 Abs. 6 EStG 1988 einen anderen Bedeutungsinhalt haben sollten, als Bezüge "im Sinne des" § 67 Abs. 6 EStG 1988, gibt es keinen Anhaltspunkt. Die Worte "im Sinne" sowie "nach" oder "gemäß" werden in der Regel mit identem Begriffsinhalt, nämlich als Verweisung auf eine genannte Regelung verstanden (vgl. VwGH 23.1.2020, Ro 2020/15/0001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020130013.J09Im RIS seit
14.05.2021Zuletzt aktualisiert am
14.05.2021