RS Vwgh 2020/12/18 Ra 2020/15/0059

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Veröffentlicht am 18.12.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38
AVG §69 Abs1 Z3

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/15/0060

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist unter einer Vorfrage im Sinne der §§ 38 und 69 Abs. 1 Z 3 AVG eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage von anderen Verwaltungsbehörden oder Gerichten oder auch von derselben Behörde, jedoch in einem anderen Verfahren, zu entscheiden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020150059.L01

Im RIS seit

14.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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