Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38Beachte
Rechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist unter einer Vorfrage im Sinne der §§ 38 und 69 Abs. 1 Z 3 AVG eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage von anderen Verwaltungsbehörden oder Gerichten oder auch von derselben Behörde, jedoch in einem anderen Verfahren, zu entscheiden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020150059.L01Im RIS seit
14.05.2021Zuletzt aktualisiert am
14.05.2021