RS Vwgh 2021/1/18 Ra 2020/21/0528

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Veröffentlicht am 18.01.2021
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

BFA-VG 2014 §9
B-VG Art133 Abs4
MRK Art8
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Bei einer mehrjährigen Unterbrechung des Inlandsaufenthalts des Fremden ist nicht mehr von einer vergleichbaren Vedichtung der persönlichen Interessen an einem Verbleib in Österreich auszugehen wie bei einem durchgehenden Aufenthalt von mehr als zehn Jahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210528.L01

Im RIS seit

01.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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