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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37Rechtssatz
Soweit das BVwG die Abstandnahme von der Zeugeneinvernahme mit einem durch das Beschwerdevorbringen eingeschränkten Prüfumfang nach § 27 VwGVG 2014 begründet, ist darauf hinzuweisen, dass eine Auslegung von § 27 VwGVG 2014 dahingehend, dass die Prüfbefugnis der VwG stark eingeschränkt zu verstehen wäre, nicht zutreffend ist (vgl. VwGH 27.1.2016, Ra 2014/10/0038, mwN).
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020140122.L01Im RIS seit
01.03.2021Zuletzt aktualisiert am
01.03.2021