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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §33 Abs3Rechtssatz
Der Antrag des Revisionswerbers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wurde nach Ablauf der zur Mängelbehebung gesetzten Frist gestellt, weswegen die Frist zur Erfüllung des Auftrags nicht unterbrochen wurde. Da somit dem Auftrag nicht rechtzeitig entsprochen wurde, war das Verfahren gemäß § 34 Abs. 2 und § 33 Abs. 1 VwGG einzustellen. Es erübrigte sich daher, über den Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe abzusprechen (vgl. VwGH 23.4.1992, 92/15/0038).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020020270.L03Im RIS seit
01.03.2021Zuletzt aktualisiert am
01.03.2021