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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §33 Abs3Rechtssatz
Wird INNERHALB jener Frist, in der die einer Revision anhaftenden Mängel zu beheben sind, anstatt dem Verbesserungsauftrag zu entsprechen, ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe gestellt, so hat dies zur Folge, dass die Frist zur Erfüllung des Auftrages unterbrochen wird (vgl. VwGH 23.4.1992, 92/15/0038).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020020270.L01Im RIS seit
01.03.2021Zuletzt aktualisiert am
01.03.2021