RS Vwgh 2021/1/28 Ra 2020/02/0270

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Veröffentlicht am 28.01.2021
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §33 Abs3
VwGG §26 Abs3
VwGG §34 Abs2
VwGG §61
VwRallg

Rechtssatz

Wird INNERHALB jener Frist, in der die einer Revision anhaftenden Mängel zu beheben sind, anstatt dem Verbesserungsauftrag zu entsprechen, ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe gestellt, so hat dies zur Folge, dass die Frist zur Erfüllung des Auftrages unterbrochen wird (vgl. VwGH 23.4.1992, 92/15/0038).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020020270.L01

Im RIS seit

01.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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