RS OGH 2020/12/10 4Ob182/20y

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Veröffentlicht am 10.12.2020
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Norm

UWG §26b Abs2

Rechtssatz

Rechtmäßige Verfügungsgewalt erfordert die rechtliche Legitimation der tatsächlich ausgeübten Kontrolle. Rechtmäßig ist die Verfügungsgewalt jedenfalls dann, wenn das Geschäftsgeheimnis originär im Unternehmen des Inhabers entwickelt wurde. Rechtmäßig ist sie aber auch dann, wenn die Berechtigung vertraglich vom bisherigen Inhaber abgeleitet wird.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 182/20y
    Entscheidungstext OGH 10.12.2020 4 Ob 182/20y
    Die abgeleitete Befugnis braucht nach zutreffender Ansicht keine ausschließliche zu sein. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133445

Im RIS seit

01.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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