RS OGH 2020/12/10 4Ob182/20y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.2020
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Norm

UWG §26b Abs2

Rechtssatz

Grundsätzlich können auch mehrere Personen Inhaber eines Geschäftsgeheimnisses sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133443

Im RIS seit

01.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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