RS OGH 2020/12/18 8ObA97/20b

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Veröffentlicht am 18.12.2020
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Norm

VBG §26 Abs3

Rechtssatz

Bei der Anrechnung der Vordienstzeiten eines Lehrers ist eine Aliquotierung entsprechend seinem Beschäftigungsausmaß im jeweiligen Schuljahr vorzunehmen.

Entscheidungstexte

  • 8 ObA 97/20b
    Entscheidungstext OGH 18.12.2020 8 ObA 97/20b
    Beisatz: Eine Lehrverpflichtung ab 80 % ist mit 100 % in Ansatz zu bringen. (T1)

Schlagworte

Besoldungsdienstalter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133450

Im RIS seit

02.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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