Norm
PVG §2 Abs2Schlagworte
Personalunion stellvertretende/r Vorsitzende/r und Schriftführer/inRechtssatz
Zur Personalunion zwischen Vorsitzendem-Stellvertreter und Schriftführer im vorliegenden Fall ist der Vollständigkeit halber festzustellen, dass nach der Rechtsprechung der Personalvertretungsaufsicht kein Grund einsichtig ist, warum ein/e Stellvertreter/in des/der Vorsitzenden dann, wenn die Stellvertretungsfunktion nicht auszuüben ist, nicht Schriftführer/in sein dürfte. Die Geschäftsführungsvorschriften sind also nicht so eng zu verstehen, dass ein/e Stellvertreter/in des/der Vorsitzenden eines PVO nicht zum/zur Schriftführer/in gewählt werden darf (PVAK 19.05.1988, A 21-PVAK/88).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A8.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
25.02.2021