Norm
PVG §2 Abs2Schlagworte
Freistellungen für PV; „Bestlaufbahn“ bei Freistellungen ohne Bedeutung; Benachteiligungsverbot für PVRechtssatz
Vom Antragsteller wurde in diesem Zusammenhang auch geltend gemacht, dass er durch diesen Beschluss des ZA seines Rechtes auf „Bestlaufbahn“ verlustig ging, worin er eine weitere Rechtswidrigkeit des Vorgehens des ZA erblickt. Diese Meinung des Antragstellers findet im PVG keine Deckung, weil die „Bestlaufbahn“ für Personalvertreter/innen nicht zu ihren durch das PVG geschützten Rechten zählt, kein Kriterium nach § 25 Abs. 4 letzter Satz PVG darstellt und überdies das Benachteiligungsverbot des § 25 Abs. 1 zweiter Satz PVG für alle Personalvertreter/innen unabhängig von der Dauer einer allfälligen Dienstfreistellung nach § 25 Abs. 4 PVG zur Anwendung kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A8.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
25.02.2021