Norm
PVG §41 Abs1Schlagworte
Prüfung von Amts wegenRechtssatz
Gemäß § 41 Abs. 1 PVG obliegt der PVAB die Aufsicht über die PVO, welche insbesondere die Sorge um die Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung der PVO umfasst und die auch von Amts wegen zu erfolgen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A14.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
25.02.2021