Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
02.04.2020Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §45 Abs1 Z2Rechtssatz
Entgegen der Annahme der belangten Behörde sieht das Gesetz keine Verpflichtung der Erziehungsberechtigten vor, der Schule eine ärztliche Krankmeldung eines Schülers vorzulegen. Ebenso wenig stellt das Gesetz eine unterlassene Entschuldigung der Erziehungsberechtigten für ein begründetes Fernbleiben eines Schülers, etwa infolge dessen Erkrankung, unter Strafe.
Schlagworte
Schule; Schulpflicht; Nichterfüllung; Entschuldigung; ärztliche KrankmeldungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2020:VGW.001.042.13602.2019Zuletzt aktualisiert am
25.02.2021