RS Lvwg 2020/4/2 VGW-001/042/13602/2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.04.2020
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

02.04.2020

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
70/05 Schulpflicht

Norm

VStG §45 Abs1 Z2
SchPflG 1985 §24 Abs1
SchPflG 1985 §24 Abs4

Rechtssatz

Entgegen der Annahme der belangten Behörde sieht das Gesetz keine Verpflichtung der Erziehungsberechtigten vor, der Schule eine ärztliche Krankmeldung eines Schülers vorzulegen. Ebenso wenig stellt das Gesetz eine unterlassene Entschuldigung der Erziehungsberechtigten für ein begründetes Fernbleiben eines Schülers, etwa infolge dessen Erkrankung, unter Strafe.

Schlagworte

Schule; Schulpflicht; Nichterfüllung; Entschuldigung; ärztliche Krankmeldung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2020:VGW.001.042.13602.2019

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten