RS Lvwg 2020/12/15 LVwG-S-2353/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

15.12.2020

Norm

StVO 1960 §5 Abs1
StVO 1960 §22 Abs2

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 5 Abs 1 StVO dient insbesondere dazu, zu verhindern, dass Kraftfahrzeuge unter Einfluss von Alkohol oder Suchtgift gelenkt werden, weil damit die allgemeine Verkehrssicherheit gefährdet und die Wahrscheinlichkeit von Verkehrsunfällen erhöht wird. […] Die konsequente Ahndung solcher Delikte ist ein gewichtiges Anliegen des Gesetzgebers und hat die Behörde bei Fällen der Gefährdung des Lebens und der Gesundheit von Menschen mit aller Strenge entgegenzutreten.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verwaltungsstrafe; Lenken; Alkoholisierung; Warnzeichen; Schutzzweck;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.S.2353.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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