Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
23.12.2020Norm
AWG 2002 §1 Abs3Rechtssatz
Ein abfallrechtlicher Maßnahmenauftrag gem § 73 Abs 1 AWG begründet keine dingliche Verpflichtung, sondern ist an eine bestimmte Person als Verpflichtete(n) gerichtet.
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Entfernungsauftrag; Behandlungsauftrag; Verpflichteter; Abfallbegriff; Abfallbesitz;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.416.001.2015Zuletzt aktualisiert am
25.02.2021