RS Lvwg 2020/12/23 LVwG-AV-416/001-2015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.12.2020
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

23.12.2020

Norm

AWG 2002 §1 Abs3
AWG 2002 §2 Abs1
AWG 2002 §2 Abs6
AWG 2002 §15
AWG 2002 §73
AWG 2002 §74

Rechtssatz

Im Fall einer Rechtsverletzung ist der Auftrag auf § 73 Abs 1 Z 1 AWG 2002, im Fall einer möglichen Schutzgutverletzung auf § 73 Abs 1 Z 2 AWG 2002 zu stützen. Ein Maßnahmenauftrag kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch auf beide Rechtsgrundlagen gestützt werden und die Rechtsgrundlage kann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegebenenfalls auch ausgetauscht werden.

Schlagworte

Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Entfernungsauftrag; Behandlungsauftrag; Verpflichteter; Abfallbegriff; Abfallbesitz;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.416.001.2015

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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