Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
23.12.2020Norm
AWG 2002 §1 Abs3Rechtssatz
Im Fall einer Rechtsverletzung ist der Auftrag auf § 73 Abs 1 Z 1 AWG 2002, im Fall einer möglichen Schutzgutverletzung auf § 73 Abs 1 Z 2 AWG 2002 zu stützen. Ein Maßnahmenauftrag kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch auf beide Rechtsgrundlagen gestützt werden und die Rechtsgrundlage kann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegebenenfalls auch ausgetauscht werden.
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Entfernungsauftrag; Behandlungsauftrag; Verpflichteter; Abfallbegriff; Abfallbesitz;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.416.001.2015Zuletzt aktualisiert am
25.02.2021