RS Lvwg 2020/12/23 LVwG-AV-416/001-2015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.12.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

23.12.2020

Norm

AWG 2002 §1 Abs3
AWG 2002 §2 Abs1
AWG 2002 §2 Abs6
AWG 2002 §15
AWG 2002 §73
AWG 2002 §74

Rechtssatz

§ 73 AWG regelt in Abs 1 und 2 Unterschiedliches: Nach Abs 1 hat die zuständige Behörde […] dem Verpflichteten mit Bescheid die erforderlichen Maßnahmen aufzutragen oder das rechtswidrige Handeln zu untersagen. Nach Abs 2 hat die Behörde bei Gefahr in Verzug die erforderlichen Maßnahmen unmittelbar anzuordnen und nötigenfalls gegen Ersatz der Kosten durch den Verpflichteten unverzüglich durchführen zu lassen.

Schlagworte

Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Entfernungsauftrag; Behandlungsauftrag; Verpflichteter; Abfallbegriff; Abfallbesitz;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.416.001.2015

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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