RS Vwgh 1984/9/10 84/10/0086

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.1984
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Gesundheitswesen - LMG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs3
ZustG §7

Rechtssatz

War der einzige Vertreter der jur. Person zur Zeit der Hinterlegung von der Abgabestelle abwesend so konnte er vom Zustellvorgang nicht Kenntnis erlangen (vorliegendenfalls wurde dieser Zustellmangel durch die Behebung der Sendung durch den Vertreter nach dessen Rückkehr jedenfalls saniert).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984100086.X01

Im RIS seit

25.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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