Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
AbstimmungsverhaltenRechtssatz
Da das Abstimmungsverhalten im Einklang mit den Vorgaben des PVG in objektiv vertretbarer und nachvollziehbarer Weise zustande kam und weder fehlende Auseinandersetzung mit den beiden Bewerbern noch Willkür bei deren Beurteilung erkennbar sind, erfolgten die entsprechenden Abstimmungen im DA in gesetzmäßiger Geschäftsführung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A18.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
24.02.2021