RS Pvak 2020/9/4 A18-PVAB/20

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Veröffentlicht am 04.09.2020
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Norm

PVG §2 Abs1
PVG §2 Abs2
PVG §22 Abs4

Schlagworte

Abstimmungsverhalten

Rechtssatz

Da das Abstimmungsverhalten im Einklang mit den Vorgaben des PVG in objektiv vertretbarer und nachvollziehbarer Weise zustande kam und weder fehlende Auseinandersetzung mit den beiden Bewerbern noch Willkür bei deren Beurteilung erkennbar sind, erfolgten die entsprechenden Abstimmungen im DA in gesetzmäßiger Geschäftsführung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A18.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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