Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Beschlussfähigkeit von PVORechtssatz
An der DA-Sitzung vom 14. Mai 2020 nahmen von den sieben DA-Mitgliedern vier DA-Mitglieder teil. Nach § 22 Abs. 4 erster Satz PVG ist der DA dann beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Dieser Voraussetzung war durch die Anwesenheit von vier der sieben DA-Mitglieder entsprochen, weshalb der DA in dieser Sitzung beschlussfähig war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A18.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
24.02.2021