RS Vfgh 2020/9/21 G243/2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.2020
beobachten
merken

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

B-VG Art140 Abs1 Z1 litd
Arbeitsvertragsrechts-AnpassungsG §3 Abs4
VfGG §7 Abs2

Leitsatz

Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des Arbeitsvertragsrechts-AnpassungsG betreffend die Einschränkung des Widerspruchsrechts eines Arbeitnehmers bei Betriebsübergang auf gewichtige Gründe

Rechtssatz

Es steht im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, einem Arbeitnehmer anlässlich eines Betriebs(teil)übergangs ein auf gewichtige Gründe beschränktes Widerspruchsrecht einzuräumen (vgl OGH 22.2.2011, 8 ObA 41/10b).

Entscheidungstexte

  • G243/2020
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 21.09.2020 G243/2020

Schlagworte

VfGH / Ablehnung, Arbeitsrecht, Rechtspolitik, VfGH / Parteiantrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2020:G243.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2021
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten