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DienstrechtNorm
BDG 1979 §74 Abs3Rechtssatz
Bei Entgegenstehen zwingender dienstlicher Erfordernisse und bei Übersteigen der dem Ausmaß angemessenen Dauer ist die Bewilligung von Sonderurlaub ausdrücklich untersagt; in allen anderen Fällen besteht jedoch freies Ermessen der Dienstbehörde (vgl. auch das zu § 35 BDG 1977 ergangene E 19.9.1973, 1555/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003257.X02Im RIS seit
22.02.2021Zuletzt aktualisiert am
22.02.2021