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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/09/0018 B 20. Mai 2020 RS 1Stammrechtssatz
Ein pauschales oder nur ganz allgemein gehaltenes Vorbringen ohne Herstellung eines Fallbezuges und ohne jede fallbezogene Verknüpfung mit der angefochtenen Entscheidung reicht nicht aus eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufzuzeigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019100087.L01Im RIS seit
22.02.2021Zuletzt aktualisiert am
22.02.2021