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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Rahmen der - allein geltend gemachten - Verletzung des RECHTS AUF VERLEIHUNG der Staatsbürgerschaft lediglich die Beurteilung des Vorliegens des Verleihungshindernisses nach § 10 Abs. 1 Z 6 StbG durch das Verwaltungsgericht zu überprüfen (zur Bindung des Verwaltungsgerichtshofes an die geltend gemachten Revisionspunkte gemäß § 41 VwGG vgl. etwa VwGH 30.9.2020, Ra 2020/01/0349, mwN); auf die Dauer des Aufenthaltes des Betroffenen im Bundesgebiet kommt es dabei nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010442.L03Im RIS seit
22.02.2021Zuletzt aktualisiert am
22.02.2021