RS Vwgh 2020/12/21 Ra 2020/01/0442

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Veröffentlicht am 21.12.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6
VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §41

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat im Rahmen der - allein geltend gemachten - Verletzung des RECHTS AUF VERLEIHUNG der Staatsbürgerschaft lediglich die Beurteilung des Vorliegens des Verleihungshindernisses nach § 10 Abs. 1 Z 6 StbG durch das Verwaltungsgericht zu überprüfen (zur Bindung des Verwaltungsgerichtshofes an die geltend gemachten Revisionspunkte gemäß § 41 VwGG vgl. etwa VwGH 30.9.2020, Ra 2020/01/0349, mwN); auf die Dauer des Aufenthaltes des Betroffenen im Bundesgebiet kommt es dabei nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010442.L03

Im RIS seit

22.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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