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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §59 Abs1Rechtssatz
Die zu beurteilende Verwaltungssache stellt im Revisionsfall die Bemessung eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens durch die dafür zuständige Dienstbehörde aufgrund bestimmter Vorfälle (hier: der Belästigung durch einen Vorgesetzten) dar, die ein unteilbares Ganzes bildet (vgl. VwGH 6.11.2019, Ra 2018/12/0011). Die Antragsausweitung auf einen höheren Schadenersatzbetrag fand daher jedenfalls im Rahmen derselben Verwaltungssache statt und war daher zulässig.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020120015.L05Im RIS seit
22.02.2021Zuletzt aktualisiert am
22.02.2021