RS Vwgh 1978/4/6 0754/77

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Veröffentlicht am 06.04.1978
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StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita

Rechtssatz

Der Gesetzgeber hat in den § 4 Abs 1 lit a StVO den Begriff "sofort" mit vollem Bedacht gewählt, was sich schon aus der Verwendung des Begriffes "ohne unnötigen Aufschub" in dem § 4 Abs 5 StVO ergibt, sodaß diese beiden Gesetzesstellen einander auch nicht ausschließen. (Hinweis auf E vom 15.4.1971, 1305/70)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977000754.X03

Im RIS seit

19.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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