RS Pvak 2020/8/28 A12-PVAB/20

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.08.2020
beobachten
merken

Norm

PVG §25 Abs4

Schlagworte

Freistellungen für PV; Stärkeverhältnis der Wählergruppen bzw. Mandate und auszuübende Funktionen

Rechtssatz

Nach § 25 Abs. 4 letzter Satz PVG ist bei der Freistellung von ZA-Mitgliedern auf das Stärkeverhältnis der Wählergruppen und auf die auszuübenden Funktionen Bedacht zu nehmen. Dazu ist anzumerken, dass das in dieser Bestimmung angesprochene Stärkeverhältnis der Wählergruppen nicht auf das Verhältnis der auf die einzelnen Wählergruppen entfallenen Stimmen zueinander, sondern auf das Stärkeverhältnis der im Zentralausschuss vertretenen Wählergruppen aufgrund der auf die Wählergruppen entfallenen Mandate abstellt (VwGH Zl. 2010/09/0246, VwSlg 18207 A/2011).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A12.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten