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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung der (zweiten) Beschwerde gegen die schriftliche Ausfertigung eines zuvor mit (erster) Beschwerde angefochtenen mündlich verkündeten Beschlusses mangels LegitimationRechtssatz
Dieselbe Entscheidung eines Verwaltungsgerichts kann von einem Beschwerdeführer vor dem VfGH nur mit einer Beschwerde angefochten werden. Einer zweiten Beschwerde steht der Umstand entgegen, dass mit der Einbringung der ersten Beschwerde das Beschwerderecht konsumiert wurde (vgl E v 07.06.2006, B831/06).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, Entscheidungsverkündung, Verhandlung mündlicheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2020:E417.2020Zuletzt aktualisiert am
16.02.2021