RS Pvak 2020/3/11 A40-PVAB/19

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.03.2020
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Norm

PVG §2 Abs1
PVG §2 Abs2
PVG §28 Abs1
PVG §28 Abs2

Schlagworte

Rundschreiben von PV; PV-Tätigkeit; untrennbarer Zusammenhang mit PV-Tätigkeit; polemische und herabsetzende Aussagen keine PV-Tätigkeit; polemische und herabsetzende Aussagen von PV-Tätigkeit zu trennen

Rechtssatz

Diese beiden Vorgangsweisen – objektive Information der Bediensteten sowie polemische und herabsetzende Äußerungen über Vorgesetzte - stehen daher in keinem untrennbaren Zusammenhang, ganz im Gegenteil, ein solcher würde bedeuten, dass eine sachliche Kritik an Vorgesetzten ohne Polemik und herabsetzende Äußerungen überhaupt nicht möglich wäre. Sachliche Kritik am Vorgehen von Vorgesetzten ohne polemische und herabwürdigende Wortwahl ist aber ohne Zweifel möglich, weshalb sachliche Kritik in keinem untrennbaren Zusammenhang mit polemischer und herabwürdigender Wortwahl steht, sondern als trennbar zu trennen und gesondert zu beurteilen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A40.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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