Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Entscheidung über dienstrechtliche Verfolgung durch PVO; untrennbarer Zusammenhang mit PV-TätigkeitRechtssatz
Die Handlungen, die eine Verweigerung der Zustimmung zur dienstrechtlichen Verfolgung nach PVG rechtfertigen, müssen aber jedenfalls in untrennbarem Zusammenhang mit der Personalvertretungstätigkeit stehen. Handlungen, die sich trennen lassen, sind zu trennen und gesondert rechtlich zu beurteilen (Schragel, PVG, § 28 Rz 8, mwN; PVAB vom 7. Mai 2019, A13-PVAB/19, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A40.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
16.02.2021