Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
dienstliche Anordnung und PV-TätigkeitRechtssatz
Daran vermag auch die Tatsache nichts zu ändern, dass die Erlasslage die Versendung an alle Dienststellen der LPD durch Bedienstete an eine vorherige Genehmigung knüpft, weil es sich bei der Versendung durch B nicht um die Wahrnehmung einer dienstlichen Tätigkeit, sondern um Ausübung seiner PV-Funktion handelte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A40.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
16.02.2021