Norm
PVG §28 Abs1Schlagworte
Entscheidung der PVAB; Bindung des PVO an Rechtsansicht PVABRechtssatz
Die PVAB kann einen gesetzwidrigen Beschluss beheben, nicht aber die gesetzwidrige Verweigerung der Zustimmung ersetzen. An die rechtskräftige Rechtsansicht der PVAB ist das PVO aber gebunden; es hat sodann umgehend einen Beschluss in diesem Sinn zu fassen und der DL mitzuteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A40.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
16.02.2021