RS Pvak 2020/4/6 A7-PVAB/20

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Veröffentlicht am 06.04.2020
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Norm

PVG §2 Abs1
PVG §2 Abs2
PVG §25 Abs4

Schlagworte

Kriterien für Freistellung; Stärkeverhältnis; Funktionen; Arbeitsbelastung

Rechtssatz

Aus dem Gesagten folgt, dass das Verhältnismäßigkeitsprinzip nur eines der maßgebenden Kriterien darstellt, ein mindestens ebenso maßgebendes Kriterium aber die Arbeitsbelastung darstellt, weshalb ein Abgehen vom Verhältnismäßigkeitsprinzip nur im Hinblick auf die besondere Arbeitsbelastung bestimmter Funktionäre möglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A7.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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