Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Kriterien für Freistellung; Stärkeverhältnis; Funktionen; ArbeitsbelastungRechtssatz
Aus dem Gesagten folgt, dass das Verhältnismäßigkeitsprinzip nur eines der maßgebenden Kriterien darstellt, ein mindestens ebenso maßgebendes Kriterium aber die Arbeitsbelastung darstellt, weshalb ein Abgehen vom Verhältnismäßigkeitsprinzip nur im Hinblick auf die besondere Arbeitsbelastung bestimmter Funktionäre möglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A7.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
16.02.2021