Norm
PVG §25 Abs4Schlagworte
Kriterien für Freistellung; Stärkeverhältnis; FunktionenRechtssatz
Nach § 25 Abs. 4 letzter Satz PVG ist bei der Freistellung von ZA-Mitgliedern auf das Stärkeverhältnis der Wählergruppen und auf die auszuübenden Funktionen Bedacht zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A7.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
16.02.2021