Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Antragsberechtigung für PV; Freistellungen für PV; Stärkeverhältnis der Wählergruppen bzw. Mandate und auszuübende Funktionen; Aufteilung der Freistellungen; weiter Gestaltungsspielraum; besonderer Arbeitsanfall; besondere Arbeitsbelastung; sachliche Rechtfertigung im Einzelfall; Prüfung der Voraussetzungen durch ZA; sachliche begründete nachvollziehbare Entscheidung über Freistellungen; rechtskonforme Beschlussfassung nach ordnungsgemäßer DebatteRechtssatz
Da der Beschlussfassung des ZA zu TOP 10.2 der Tagesordnung seiner Sitzung vom 28./29. Jänner 2020 somit keine ordnungsgemäß geführte Debatte vorausging, erfolgte diese Beschlussfassung nicht in gesetzmäßiger Geschäftsführung, weshalb gemäß § 41 Abs. 1 und 2 PVG das gesetzwidrige Zustandekommen des bekämpften Beschlusses des ZA festzustellen und der Beschluss als rechtswidrig aufzuheben war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A11.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
16.02.2021