Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
16.04.2020Index
L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe SteiermarkNorm
SHG Stmk 1998 §13Rechtssatz
Aus § 28 Abs 2 SHG Stmk 1998 (StSHG) geht zweifelsfrei hervor, dass ein Vermögenszugriff zur Abdeckung der übernommenen Pflegeheimrestkosten nach § 13 StSHG nicht nur gegenüber dem Pflegebedürftigen selbst, sondern auch gegenüber den Angehörigen, Erbinnen und Erben und Geschenknehmerinnen und Geschenknehmern untersagt ist. Für das gegenständliche Verfahren bedeutet dies, dass sämtliche Kinder der mittlerweile verstorbenen pflegebedürftigen Person, die durch einen Schenkungsvertrag zu Geschenknehmern diverser Liegenschaften wurden, nicht auf Basis und unter Bezugnahme auf dieses geschenkte Vermögen zur Abdeckung der entstandenen Pflegeheimrestkosten herangezogen werden können.
Schlagworte
Pflegeregress, Vermögenszugriff zur Abdeckung der Pflegeheimrestkosten unzulässig, gegenüber Hilfeempfänger, Angehörige, Erben, Geschenknehmer, geschenktes VermögenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2020:LVwG.47.35.537.2020Zuletzt aktualisiert am
15.02.2021