Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
04.05.2020Index
L92006 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung SteiermarkNorm
MSG Stmk 2011 §4 Abs1 Z3Rechtssatz
Auch bei Inhabern einer Rot-Weiß-Rot-Karte Plus ist im Hinblick auf § 4 Abs 1 Z 3 MSG Stmk 2011 zu prüfen, ob sie aufenthaltsverfestigt (§ 9 BFA-VG) sind und daher materiell-rechtlich über ein dauerndes Aufenthaltsrecht verfügen. Mit Blick auf den jeweiligen Adressatenkreis der Leistung und die Kompliziertheit der Bemessung der Leistung ist hier die Verletzung der Meldung des wiederum erteilten Status „Familienangehöriger“ des Ehegatten der Beschwerdeführerin nicht vorwerfbar, wenn die belangte Behörde selbst keine Prüfung des Aufenthaltsrechts vorgenommen hat und auch nicht nachvollziehbar ist, warum eine Rot-Weiß-Rot-Karte-Plus statt der beantragten Verlängerung des Aufenthaltstitels „Familienangehöriger“ ausgestellt worden ist.
Schlagworte
Bedarfsorientierte Mindestsicherung, aufenthaltsverfestigt, Rot-Weiß-Rot-Karte-Plus, dauerndes Aufenthaltsrecht, Adressatenkreis der Leistung, Bemessung der Leistung, Verletzung der MeldungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2020:LVwG.41.10.689.2020Zuletzt aktualisiert am
15.02.2021