Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
24.08.2020Index
L92006 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung SteiermarkNorm
MSG Stmk 2011 §5Rechtssatz
Dem Ausspruch der grundbücherlichen Sicherstellung gemäß § 6 Abs 5 2. Satz MSG Stmk 2011 (StMSG) steht das grundbücherliche Belastungs- und Veräußerungsverbot nicht entgegen, da dieser Ausspruch unbeschadet der Frage erfolgt, ob ein solcher Bescheid alle Voraussetzungen erfüllt, um die Einverleibung eines Pfandrechtes bewirken zu können (vgl. VwGH 19.12.2012, 2009/10/0188 zur vergleichbaren Regelung des § 5 Abs 4 SHG Stmk 1998). Dies entspricht auch der Regelungsabsicht des Gesetzgebers, wonach der Ausspruch der Sicherstellung nicht nur die grundbücherliche Sicherung bewirken soll, sondern auch den Eintritt der Verjährung gemäß § 17 Abs 5 StMSG iVm § 1497 ABGB verhindern soll (vgl. ErläutAB EZ 148/4 16. GPStLT 14).
Schlagworte
Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Verwertung des Vermögens, verwertbares Vermögen, Sicherstellung, sichergestelltes Vermögen, grundbücherliche Sicherung, Belastungs- und Veräußerungsverbot, VerjährungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2020:LVwG.41.10.133.2020Zuletzt aktualisiert am
15.02.2021