Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
09.10.2020Index
L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe SteiermarkNorm
SHG Stmk 1998 §1Rechtssatz
Bei Steuergutschriften ist iSd § 2 Abs 2 StSHG-DVO von einem unregelmäßig anfallenden Einkommen auszugehen und der zeitraumbezogene Zufluss im jeweiligen Jahr der Berechnung als Einkommen zu Grunde zu legen (vgl. dazu auch OGH 28.05.2019, 2 Ob 161/18t, wonach ein nachträglich hervorgekommenes Einkommenssteuerguthaben grundsätzlich nicht als Vermögen iSd § 330 a ASVG zu sehen ist, sondern als Teil des Einkommens qualifiziert wird).
Schlagworte
Sozialhilfe, stationäre Unterbringung, Pflegeheimrestkosten, Zuzahlung, Finanzamtsgutschrift, Lohnsteuerausgleich, Steuergutschrift, Einkommen, VermögenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2020:LVwG.47.10.970.2020Zuletzt aktualisiert am
15.02.2021