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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Ob der Aufenthalt eines Kindes außerhalb der gemeinsamen Wohnung nur "vorübergehend" im Sinne des § 2 Abs. 5 lit. a FLAG ist, hängt von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab. Damit liegt aber, abgesehen von krassen Fehlentscheidungen, eine Frage vor, die nicht über den Einzelfall hinausgeht und daher nicht grundsätzlich im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG ist (vgl. VwGH 26.4.2018, Ra 2018/16/0040, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018160168.L02Im RIS seit
15.02.2021Zuletzt aktualisiert am
15.02.2021