RS Vwgh 2020/12/17 Ra 2018/16/0168

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Veröffentlicht am 17.12.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

B-VG Art133 Abs4
FamLAG 1967 §2 Abs5 lita
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Ob der Aufenthalt eines Kindes außerhalb der gemeinsamen Wohnung nur "vorübergehend" im Sinne des § 2 Abs. 5 lit. a FLAG ist, hängt von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab. Damit liegt aber, abgesehen von krassen Fehlentscheidungen, eine Frage vor, die nicht über den Einzelfall hinausgeht und daher nicht grundsätzlich im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG ist (vgl. VwGH 26.4.2018, Ra 2018/16/0040, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018160168.L02

Im RIS seit

15.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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