RS Vwgh 2017/12/5 Ra 2017/01/0373

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Veröffentlicht am 05.12.2017
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §16 Abs2
SPG 1991 §40 Abs2
StGB §83
StGB §84

Rechtssatz

Eine Fernbedienung, deren Zweck es ist, bei einer behördlichen Kontrolle eines Glücksspielapparates eine Reizgasladung auszulösen, ist ohne Zweifel ein Gegenstand im Sinne des § 40 Abs. 2 SPG, von dem Gefahr ausgeht. Die Auslösung einer Reizgasladung kann, insbesondere im Hinblick auf die gerichtlich strafbaren Tatbestände des § 83 und § 84 StGB, einen gefährlichen Angriff nach § 16 Abs. 2 SPG darstellen. Dies umso mehr, als aus dem Blickwinkel der einschreitenden Exekutivbeamten konkrete Anhaltspunkte bestanden, dass seitens des Gerätes paralysierendes (d.h. lähmendes bzw. handlungsunfähig machendes) Gas sofort in großen Mengen freigesetzt werden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017010373.L05

Im RIS seit

12.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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