RS Lvwg 2020/12/29 LVwG-S-746/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.12.2020
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

29.12.2020

Norm

AZG §28 Abs5
AZG §28 Abs6
32006R0561 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art8

Rechtssatz

Die von Art 8 der VO (EG) 561/2006 sowie § 28 AZG geschützten Rechtsgüter sind die Verkehrssicherheit und der Arbeitnehmerschutz. Durch zu lange Lenkzeiten und nicht ausreichende Ruhezeiten von LKW-Fahrern kann es zu überaus schweren Verkehrsunfällen mit gravierenden Folgen kommen, welche verhindert werden sollen. Weiter dienen diese Vorschriften dem Schutz der Arbeitnehmer vor übermäßiger Inanspruchnahme ihrer Arbeitskraft durch den Arbeitgeber. […] Auch ist ein Hinweis auf die vom Gesetzgeber angenommene hohe Bedeutung dieser geschützten Rechtsgüter in der teils beträchtlichen Höhe des vorgesehenen Strafrahmens und in der Vorsehung einer Mindeststrafe zu erkennen.

Schlagworte

Arbeitsrecht; Arbeitnehmerschutz; Verwaltungsstrafe; Arbeitszeit; Lenk- und Ruhezeiten; Transportbereich;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.S.746.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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