Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
29.12.2020Norm
AZG §28 Abs5Rechtssatz
Die von Art 8 der VO (EG) 561/2006 sowie § 28 AZG geschützten Rechtsgüter sind die Verkehrssicherheit und der Arbeitnehmerschutz. Durch zu lange Lenkzeiten und nicht ausreichende Ruhezeiten von LKW-Fahrern kann es zu überaus schweren Verkehrsunfällen mit gravierenden Folgen kommen, welche verhindert werden sollen. Weiter dienen diese Vorschriften dem Schutz der Arbeitnehmer vor übermäßiger Inanspruchnahme ihrer Arbeitskraft durch den Arbeitgeber. […] Auch ist ein Hinweis auf die vom Gesetzgeber angenommene hohe Bedeutung dieser geschützten Rechtsgüter in der teils beträchtlichen Höhe des vorgesehenen Strafrahmens und in der Vorsehung einer Mindeststrafe zu erkennen.
Schlagworte
Arbeitsrecht; Arbeitnehmerschutz; Verwaltungsstrafe; Arbeitszeit; Lenk- und Ruhezeiten; Transportbereich;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.S.746.001.2020Zuletzt aktualisiert am
11.02.2021