RS OGH 2020/11/26 10Bs338/20m

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Veröffentlicht am 26.11.2020
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Norm

StPO §177 Abs4 Satz1

Rechtssatz

Die über Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht vorzunehmende Aufhebung gelinderer Mittel erfolgt in Form einer Verfügung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2020:RG0000188

Im RIS seit

10.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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