Norm
PVG §22 Abs8Schlagworte
Übertragung von Aufgaben an DA-Mitglieder; Aufgaben iSd PVG; Entsendung nach BDGRechtssatz
Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um eine Übertragung von Aufgaben des PVG an ein Mitglied des FA, sondern um eine Entsendung nach Bestimmungen des BDG 1979. Dass ein nach den Bestimmungen des BDG 1979 in eine Begutachtungskommission entsandtes PVO-Mitglied – anders als vom Antragsteller angenommen - nicht iSd § 22 Abs. 8 PVG beauftragtes PVO-Mitglied sein kann, erhellt allein § 207f Abs. 6 BDG 1979, wonach die Mitglieder der Begutachtungskommission in Ausübung ihres Amtes selbständig und unabhängig gestellt und über alle ihnen aus ihrer Tätigkeit im Rahmen der Begutachtungskommission bekannt gewordenen Tatsachen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A6.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
08.02.2021