Norm
PVG §22 Abs8Schlagworte
Übertragung von Aufgaben an DA-Mitglieder; Aufgaben iSd PVGRechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung der PVAK, an der auch die PVAB unverändert festhält, muss es sich bei der Übertragung der Erfüllung bestimmter Aufgaben nach § 22 Abs. 8 PVG an ein Mitglied des PVO um Aufgaben, die dem PVO durch das PVG übertragen sind, handeln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A6.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
08.02.2021