RS Pvak 2020/3/30 A6-PVAB/20

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Veröffentlicht am 30.03.2020
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Norm

PVG §41 Abs1

Schlagworte

Antragsberechtigung von PV

Rechtssatz

Der Antragsteller ist Mitglied des FA und sieht sich in seinen Rechten als Mitglied des FA durch die behauptete gesetzwidrige Abstimmung zu TOP 10 der FA-Sitzung vom 10. März 2020 verletzt. Er hat in dieser FA-Sitzung dem von ihm nunmehr bekämpften Beschluss des FA nicht zugestimmt. Seine Antragslegitimation ist gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A6.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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