RS Pvak 2020/4/30 A5-PVAB/20

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.2020
beobachten
merken

Norm

PVG §22 Abs4
PVG §41 Abs1
PVGO §12 Abs1
PVGO §15 Abs1 lith

Schlagworte

Abstimmung über Anträge; Protokoll; ziffernmäßiges Ergebnis von Abstimmungen

Rechtssatz

Diese Beschlüsse wurden entgegen den Vorgaben der PVGO in rechtswidriger Geschäftsführung gefasst und überdies ist nicht objektiv nachvollziehbar, auf welche Weise die ZA-Mitglieder bei der Beschlussfassung über den Gegenantrag tatsächlich abgestimmt haben. Ohne Zweifel ist die Unmöglichkeit, festzustellen, was in einer ZA-Sitzung mit welchem Abstimmungsverhalten von den ZA-Mitgliedern tatsächlich in zudem rechtswidriger Geschäftsführung beschlossen wurde, als eine wesentliche Folge einer rechtswidrigen Geschäftsführung anzusehen, weshalb die beiden Beschlüsse der Sitzung vom 24. Jänner 2020 von Amts wegen aufzuheben waren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A5.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten