Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Abstimmung über Anträge; Protokoll; ziffernmäßiges Ergebnis von AbstimmungenRechtssatz
Diese Beschlüsse wurden entgegen den Vorgaben der PVGO in rechtswidriger Geschäftsführung gefasst und überdies ist nicht objektiv nachvollziehbar, auf welche Weise die ZA-Mitglieder bei der Beschlussfassung über den Gegenantrag tatsächlich abgestimmt haben. Ohne Zweifel ist die Unmöglichkeit, festzustellen, was in einer ZA-Sitzung mit welchem Abstimmungsverhalten von den ZA-Mitgliedern tatsächlich in zudem rechtswidriger Geschäftsführung beschlossen wurde, als eine wesentliche Folge einer rechtswidrigen Geschäftsführung anzusehen, weshalb die beiden Beschlüsse der Sitzung vom 24. Jänner 2020 von Amts wegen aufzuheben waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A5.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
08.02.2021