Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Abstimmung über Anträge; Protokoll; ziffernmäßiges Ergebnis von AbstimmungenRechtssatz
Obwohl § 12 Abs. 1 PVGO festlegt, dass über Gegenanträge vor dem Hauptantrag abzustimmen ist und über die Reihenfolge der Abstimmung (nur) im Zweifelsfall die Vorsitzende bestimmt, wurde in der Sitzung vom 24. Jänner 2020 in rechtswidriger Geschäftsführung dennoch zunächst über den Hauptantrag und erst dann über den Gegenantrag abgestimmt. Zudem wurde im Protokoll vermerkt, dass beide Anträge mit identer Stimmenabgabe beschlossen wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A5.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
08.02.2021