RS Pvak 2020/4/30 A5-PVAB/20

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Veröffentlicht am 30.04.2020
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Norm

PVG §22 Abs4
PVGO §12 Abs1
PVGO §15 Abs1 lith

Schlagworte

Abstimmung über Anträge; Protokoll; ziffernmäßiges Ergebnis von Abstimmungen

Rechtssatz

Obwohl § 12 Abs. 1 PVGO festlegt, dass über Gegenanträge vor dem Hauptantrag abzustimmen ist und über die Reihenfolge der Abstimmung (nur) im Zweifelsfall die Vorsitzende bestimmt, wurde in der Sitzung vom 24. Jänner 2020 in rechtswidriger Geschäftsführung dennoch zunächst über den Hauptantrag und erst dann über den Gegenantrag abgestimmt. Zudem wurde im Protokoll vermerkt, dass beide Anträge mit identer Stimmenabgabe beschlossen wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A5.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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