RS Lvwg 2021/1/28 LVwG-2020/14/1708-4

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.2021
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

28.01.2021

Index

L68507 Waldordnung Tirol
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht

Norm

WaldO Tir §10
BAO §4 Abs1

Rechtssatz

Gemäß § 10 Abs 7 TWO entsteht der Abgabenanspruch jeweils mit dem Ablauf des Jahres, für das die Umlage erhoben wird. Die Umlage ist längstens bis Ende Mai des jeweils folgenden Jahres mit Bescheid zur Zahlung binnen eines Monats vorzuschreiben.

Schlagworte

Waldumlage;
Waldfläche;
Entstehung des Abgabenanspruchs;
falscher Abgabenzeitraum

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2021:LVwG.2020.14.1708.4

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten