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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119Rechtssatz
Wirtschaftlich agierende, (nur) am Mietertrag interessierte Investoren erkunden vor der Errichtung eines Mietobjektes den Mietenmarkt (im gegebenen geographischen Einzugsgebiet), um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Die Vorlage der den zu erwartenden Mietenmarkt betreffenden Unterlagen, die einen wirtschaftlich agierenden, (nur) am Mietertrag interessierten Abgabepflichtigen letztlich zur Errichtung eines Mietobjektes bewogen haben, ist jedenfalls zumutbar und im Hinblick auf die im Abgabenverfahren bestehende Offenlegungspflicht auch geboten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017150047.L01Im RIS seit
09.02.2021Zuletzt aktualisiert am
09.02.2021